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Rot-Grün-Sehschwäche-SehstörungSehstörung ist ein, meist laienhaft verwendeter, Oberbegriff für alle visuellen Eindrücke, die außerhalb unseres üblichen und gewohnten Wahrnehmungsspektrums liegen.Beim Auftreten von Sehstörungen werden diese als etwas Ungewöhnliches, eben Störendes, betrachtet und in Unkenntnis oder Ermangelung einer exakten Bezeichnung oder Beschreibung mit dem allgemeinen Begriff Sehstörung bedacht, ohne dass damit genau beschrieben wäre, um welche Arten von Störung es sich denn überhaupt handelt. Diese werden im Allgemeinen erst bei Erhebung einer Anamnese ermittelt und konkretisiert.Sehstörungen können sich in vielen unterschiedlichen Variationen präsentieren. Hier beispielhaft einige Formen: Verschwommen- oder Unscharfsehen, unspezifische Lichtwahrnehmungen (Blitze), Licht- oder Blendungsempfindlichkeit, Doppeltsehen (Diplopie), Farbsinnstörungen, Gesichtsfeldeinschränkungen bzw. -ausfälle, Flimmern, Scheinbewegungen (Oszillopsien) usw. Alle diese Sehstörungen können Symptome einer Krankheit darstellen oder auf einen akuten krankhaften Prozess hinweisen, der sich im Übrigen nicht zwangsläufig auf die Augen beschränken muss. Gleichwohl können deren Ursache in vielen Fällen vollkommen harmloser Natur sein. Klarheit schafft hier in der Regel letztlich nur eine professionelle, ggf. ärztliche Beurteilung. In diesem Fall wird der wenig substantielle Begriff Sehstörung zu einem konkreten Befund oder einer Diagnose, und spätestens dann kann auf ihn verzichtet werden. Beim Auftreten von Sehstörungen werden diese als etwas Ungewöhnliches, eben Störendes, betrachtet und in Unkenntnis oder Ermangelung einer exakten Bezeichnung oder Beschreibung mit dem allgemeinen Begriff Sehstörung bedacht, ohne dass damit genau beschrieben wäre, um welche Arten von Störung es sich denn überhaupt handelt. Diese werden im Allgemeinen erst bei Erhebung einer Anamnese ermittelt und konkretisiert. Sehstörungen können
sich in vielen unterschiedlichen Variationen präsentieren. Hier
beispielhaft einige Formen: Verschwommen- oder Unscharfsehen, unspezifische
Lichtwahrnehmungen (Blitze), Licht- oder Blendungsempfindlichkeit,
Doppeltsehen (Diplopie), Farbsinnstörungen, Gesichtsfeldeinschränkungen
bzw. -ausfälle, Flimmern, Scheinbewegungen (Oszillopsien) usw.
Alle diese Sehstörungen können Symptome einer
Krankheit darstellen oder auf einen akuten krankhaften Prozess hinweisen,
der sich im Übrigen nicht zwangsläufig auf die Augen beschränken
muss. Gleichwohl können deren Ursache in vielen Fällen vollkommen
harmloser Natur sein. Klarheit schafft hier in der Regel letztlich
nur eine professionelle, ggf. ärztliche Beurteilung. In diesem
Fall wird der wenig substantielle Begriff Sehstörung
zu einem konkreten Befund oder einer Diagnose, und spätestens
dann kann auf ihn verzichtet werden
Ursachen Fehlt das Gen für eines dieser Opsine komplett, spricht man von einer Rot- oder Grünblindheit (Protanopie oder Deuteranopie). Rot-Grün-Sehschwäche oder -Blindheit ist immer angeboren und verstärkt oder vermindert sich nicht im Laufe der Zeit. Von ihr sind etwa 9 % aller Männer und etwa 0,8 % der Frauen betroffen, sie ist damit deutlich häufiger als eine Gelb-Blau-Sehschwäche oder die vollständige Farbenblindheit. Protanopie ist der Fachausdruck für Rot-Blindheit (Rot-Zapfen fehlt), Protanomalie für Rotsehschwäche (Rot-Zapfen degeneriert), Deuteranopie für Grün-Blindheit (Grün-Zapfen fehlt), Deuteranomalie für Grünschwäche, die häufigste Art der umgangssprachlich genannten Farbenblindheit. Blauzapfenmonochromasie stellt einen Sonderfall der Rot-Grün-Blindheit dar, hier fehlen Rot- und Grünzapfen völlig, nur der Blauzapfen ist vorhanden. Weitergabe der Rot/Grün-Sehschwäche oder -Blindheit
Wie bereits erwähnt wird die Sehschwäche durch die Erbinformationen weitergeben. Dass sie bei Männern ungefähr zehn mal so häufig auftritt wie bei Frauen, ist dadurch zu erklären, dass die Fähigkeit zum Unterscheiden dieser Farben durch das 23. Chromosom, das X-Chromosom, weitergegeben wird und dass es sich bei dem Defekt um ein rezessives Merkmal handelt. Chromosomen liegen jeweils paarweise vor, und wenn ein Merkmal auf beiden Chromosomen unterschiedlich ausgeprägt ist, so überdeckt das dominante Merkmal das rezessive, das sich somit phänotypisch nicht bemerkbar macht. Nun entscheidet das 23. Chromosom beim Menschen aber auch über das Geschlecht. Die Frau besitzt im Normalfall zwei X-Chromosomen, der Mann dagegen im Normalfall nur ein X-Chromosom, das zweite wird wegen seiner Form Y-Chromosom genannt. Hat also eine Frau ein X-Chromosom, das die Erbinformation, die das Unterscheiden der Farben ermöglicht, nicht enthält, so wird ihr durch das zweite X-Chromosom diese Fähigkeit trotzdem ermöglicht, da es wie gesagt den Defekt überdeckt. Damit eine Frau unter der Rot-Grün-Farbschwäche leidet, müssen beide X-Chromosomen den Defekt aufweisen. Beim Mann ist jedoch kein zweites X-Chromosom vorhanden, das den Defekt überdecken könnte. Durch die Verbindung mit dem das Geschlecht bestimmenden X- bzw. Y-Chromosom ergibt sich eine fast einzigartige Möglichkeit, die Weitergabe des Defekts bzw. die Weitergabe von Merkmalen von Eltern an ihre Kinder im allgemeinen sichtbar zu machen. Vater und Mutter geben jeweils eines von beiden Chromosomenpaaren an ihr Kind weiter. Da das 23. Chromosom über das Geschlecht entscheidet, entscheidet quasi der Vater über das Geschlecht des Kindes. Gibt er sein Y-Chromosom weiter, wird das Kind männlich, da er ja von der Mutter ein X-Chromosom bekommt. Gibt der Vater das X-Chromosom weiter, erhält das Kind zwei X-Chromosomen und wird damit weiblich. Dadurch ergeben sich folgende Regeln, die immer eintreten (von Mutationen einmal abgesehen, die aber sehr unwahrscheinlich sind): Haben weder Vater noch Mutter die Rot-Grün-Sehschwäche,
kann sich der Gendefekt schlimmstenfalls in einem der beiden mütterlichen
X-Chromosomen "verstecken". Folglich wird in dieser Konstellation
keine der Töchter von der Sehschwäche betroffen sein, Söhne
jedoch, wenn sie dasjenige der beiden mütterlichen X-Chromosomen
mit "verstecktem" Defekt "abbekommen". Rot-Grün-Sehschwäche im Alltag . Die Sehschwäche wird von den Betroffenen im Allgemeinen als nicht besonders hinderlich angesehen. Zahllose Experimente zum Beispiel mit musterinduzierten Flimmerfarben sprechen ferner dafür, dass Farbfehlsichtige von der geringeren Farbunterscheidungsfähigkeit in den Bereichen ihrer Störung abgesehen wohl den gleichen ästhetischen Eindruck von Farben (Farbkreis, Farbästhetik) entwickeln wie normalsichtige Personen (vergl. hierzu auch Tetrachromaten). Allerdings dürfen einige Berufe wie Lokomotivführer, Bus- und Taxifahrer, Pilot oder Polizist nur nach dem erfolgreichen Bestehen umfangreicher und besonderer augenärztlicher Untersuchungen ausgeübt werden. Die Angewohnheit der Spielehersteller, häufig die Farben rot und grün für Spielsteine zu verwenden, macht die Unterscheidung für Betroffene schwerer. Bei Publikationen, insbesondere im gegenüber den Printmedien farbreicher gestalteten Web (siehe auch barrierefreies Internet), wird diese Hürde oft nicht bedacht. Ein in einem Text mit schwarzen Buchstaben hervorgehobenes rotes (oft dunkelrotes) Wort wird von den Betroffenen nicht als Hervorhebung erkannt. Eine Hervorhebung in blau dagegen ist meistens gut zu erkennen. Thematische Karten, die mit unterschiedlichen Farbnuancen arbeiten, sind für Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche oft nur schwer lesbar. Da im Alltag auch viele Mischfarben existieren, treten oft auch bei der Unterscheidung von Farben, die auf den ersten Blick kein rot oder grün enthalten, Probleme auf. So zum Beispiel bei Blautönen, denen grün oder rot beigemischt ist. Es kann auch zu Problemen beim Autofahren in der Nacht kommen. Dies liegt daran, dass sich in der Nacht die roten Ampeln für Personen mit einer starken Rotschwäche nur auf kurze Distanzen problemlos identifizieren lassen. Personen mit Grünschwäche können z.T. Straßenlampen farblich nicht von grünen Ampeln unterscheiden. Studien haben belegt, dass Farbfehlsichtige eine größere Anzahl von Khakitönen unterscheiden können als Normalsichtige. Dieses Phänomen wird beim Militär genutzt, da Farbfehlsichtige sich nicht so leicht von Tarnfarben täuschen lassen und daher einen etwa getarnten Soldaten im Wald leichter erspähen als Normalsichtige. Dies liegt zum einen am oben genannten Phänomen, zum anderen daran, dass Farbfehlsichtige im Laufe ihres Lebens gelernt haben, sich eher auf Formen und Konturen zu konzentrieren als auf Farben. Es wird auch vermutet, dass neben der Fehlfunktion der Zapfen es auch eine geringere Anzahl von Zapfen insgesamt auf der Netzhaut gibt. Dadurch würden Farbfehlsichtige mehr Stäbchen (für Hell-Dunkel-Sehen zuständig) besitzen, was erklären würde, warum Farbfehlsichtige sich oft in der Dunkelheit besser orientieren können als Normalsichtige, da sie eine höhere Sensibilität für Helligkeit besitzen. Die Ausprägung einer Rot-Grün-Sehschwäche kann mit Farbtafeln (beispielsweise den hier gezeigten Ishihara-Tafeln) und genauer durch einen Farnsworth-Test oder mit einem Anomaloskop festgestellt werden. Als weitere Testmethode ist der sogenannte Lantern-Test anerkannt, für den es wiederum drei unterschiedliche Testgeräte gibt (Holmes-Wright Lantern, Beyne Lantern und Spectrolux Lantern).
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